Häufig findet man im Zusammenhang mit Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen Werbeausagen, die sich auf %-Angaben stützen. Diese Idee von Marketingabteilungen kann alles oder nichts bedeuten, denn die Aussagekraft dieser Angabe ist meist frei von jeglichem Inhalt.
Massgebend für die UV-Strahlungsleistung ist eine Angabe in Watt bzw. in µW/cm
2 (Leistung/Fläche). Eine Angabe in % macht nur dann Sinn, wenn klar zu erkennen ist was die Bezugsgröße ist.
Ein Beispiel 23W Energiepsarlampe mit 6% UV-B Anteil.
Angenommen die Angabe bezieht sich auf die Gesamtleistung der abgegebenen Strahlung bedeutet dies:
6% von 23W ergeben 1,38W
Allerdings könnte sich die Angabe auch auf die gesamte UV-Leistung beziehen. Das könnte bedeuten 6% sind UV-B und 94% sind UV-A Strahlung. Wie groß der Anteil der gesamten UV-Leistung im Vergleich zu den 23W steht ist daraus nicht ersichtlich.